Dr. Klaus Hofer und Dr. Matthias Hofer sind zertifizierte Wahlkieferorthopäden der österreichischen Krankenkassen.
Ob und wieviel von der Krankenkasse erstattet wird, hängt sowohl von der Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung als auch von der Art der Behandlung ab.
Wir als Kieferorthopäden entscheiden nach einem internationalem Index - IOTN (Index of Orthodontic Treatment Need), der von den Krankenkassen gefordert wird, ob Anspruch auf eine Kassenleistung besteht.
Wichtigste Vorrausetzung ist jedoch der Behandlungsbeginn vor der Vollendung des 18.Lebensjahres. Bei schweren Fällen kann eine Vorbehandlung schon im frühkindlichen Alter ab 6 Jahren notwendig sein. Kinder und Jugendlichen haben in der Regel im Alter zwischen 12. und 18. Jahren, bei einem Schweregrad von 4 oder 5 nach der intentionalen IOTN-Skalierung, einen Anspruch auf Kassenleistung der festsitzende Zahnspange.
Haben Sie Fragen oder wollen einen Termin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 06412/7990.